Eine Kreditvergabe bleibt für die Kreditinstitute ein Risikogeschäft. Es kommt immer wieder vor, dass Kreditnehmer durch unerwartete Ereignisse zahlungsunfähig werden und Ihren Kredit nicht mehr bedienen können. Genau für diesen Fall will sich der Kreditgeber absichern. Aus diesem Grund verlangen die Kreditinstitute von Ihren Schuldnern Kreditsicherheiten. Bei einem Zahlungsausfall kann auf die vereinbarten Sicherheiten als Ausgleich zugegriffen werden. Dabei gibt es immer ein gewisses Schema, nach dem Kreditsicherheiten überprüft werden:
Vielen Bankkunden ist es unangenehm, wenn bei einem Kreditantrag der Punkt der erforderlichen Kreditsicherheit besprochen werden muss. Oft ist es zeitaufwendig die notwendigen Dokumente vollständig zu beschaffen. Vor allem wenn aus Sicht des Kreditgebers eine unzureichende Bonität vorhanden ist oder aber die Kreditsumme eine bestimmte Höhe übersteigt, wird es oft als Misstrauen gegenüber dem Kunden empfunden. Dabei wird die Bestellung von Kreditsicherheiten von einer inzwischen stattlichen Anzahl gesetzlicher Vorschriften und Vorgaben der Bankenaufsicht geregelt. Hierzu zählen:
Diese Regelungen erleichtern insgesamt die Arbeit bei der Vergabe von Krediten nicht unbedingt. Man sollte die Vorschriften allerdings so verstehen, dass sie zum Schutz dienen: Den Banken zur Absicherung vor Risiken und möglichen Bankenpleiten. Die Kunden bewahren sie vor folgeschweren Fehleinschätzungen - nämlich genau dann, wenn sie nach objektiven Maßstäben einen Kredit schlichtweg nicht bedienen können und eine Kündigung des Kredites droht.