Kreditsicherheiten
So können Sie die Kosten für Ihre Darlehen senken
An diesem Thema kommt man nicht vorbei, wenn man sich für einen Kredit zur Finanzierung einer Immobilie oder eines schon lang gewünschten Autos interessiert - die von den Kreditinstituten geforderten Sicherheiten. Hier zeigen wir Ihnen die verschiedenen Arten von Kreditsicherheiten und zeigen wie sie sich voneinander unterscheiden. Sie werden hier auch über die am meisten genutzten Sicherheiten informiert und worauf sie achten sollten.
Was sind Kreditsicherheiten?

Eine Kreditvergabe bleibt für die Kreditinstitute ein Risikogeschäft. Es kommt immer wieder vor, dass Kreditnehmer durch unerwartete Ereignisse zahlungsunfähig werden und Ihren Kredit nicht mehr bedienen können. Genau für diesen Fall will sich der Kreditgeber absichern. Aus diesem Grund verlangen die Kreditinstitute von Ihren Schuldnern Kreditsicherheiten. Bei einem Zahlungsausfall kann auf die vereinbarten Sicherheiten als Ausgleich zugegriffen werden. Dabei gibt es immer ein gewisses Schema, nach dem Kreditsicherheiten überprüft werden:

  1. Als erstes erfolgt eine Bonitätsprüfung des Kreditantragsstellers
  2. Die in Frage kommenden und mindestens notwendigen Sicherheiten werden mit dem Kunden besprochen und angefordert. Dabei handelt es sich in der Regel um Dokumente, Nachweise und Urkunden, die die Grundlage einer Absicherung des Kredites dienen.
Warum gibt es Kreditsicherheiten?

Vielen Bankkunden ist es unangenehm, wenn bei einem Kreditantrag der Punkt der erforderlichen Kreditsicherheit besprochen werden muss. Oft ist es zeitaufwendig die notwendigen Dokumente vollständig zu beschaffen. Vor allem wenn aus Sicht des Kreditgebers eine unzureichende Bonität vorhanden ist oder aber die Kreditsumme eine bestimmte Höhe übersteigt, wird es oft als Misstrauen gegenüber dem Kunden empfunden. Dabei wird die Bestellung von Kreditsicherheiten von einer inzwischen stattlichen Anzahl gesetzlicher Vorschriften und Vorgaben der Bankenaufsicht geregelt. Hierzu zählen:

  • das Kreditwesengesetz (KWG)
  • die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk)
  • die Wohnimmobilienkreditrichtlinie (WIKRL)
  • die Vorschriften des Basler Ausschusses der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) zur Regulierung von Banken (Basel III)
  • die EU-Eigenkapitalrichtlinie (CRD)

Diese Regelungen erleichtern insgesamt die Arbeit bei der Vergabe von Krediten nicht unbedingt. Man sollte die Vorschriften allerdings so verstehen, dass sie zum Schutz dienen: Den Banken zur Absicherung vor Risiken und möglichen Bankenpleiten. Die Kunden bewahren sie vor folgeschweren Fehleinschätzungen - nämlich genau dann, wenn sie nach objektiven Maßstäben einen Kredit schlichtweg nicht bedienen können und eine Kündigung des Kredites droht.

Kreditsicherheiten im Überblick
Realsicherheiten

Bei einer Realsicherheit handelt es sich um dingliche Rechte des Gläubigers an konkret festgelegten Vermögensgegenständen des Schuldners oder einer anderen Person. Der Kunde räumt dem Kreditgeber dabei eines oder mehrere dingliche Rechte zur Sicherheit ein. Sollte der Schuldner als seine Schuld nicht begleichen, so wird dem Gläubiger der Zugriff auf den vereinbarten Vermögensgegenstand gewährt. Bei dieser Form der Sicherheiten wird dabei noch unterschieden in:

  • Realsicherheiten an Sachen (Auto, Haus etc.)
  • Realsicherheiten an Rechten (Patente, Forderungen etc.)

Im geschäftlichen Alltag zählen zu den Realsicherheiten folgende Dinge:

  • Verpfändung
  • Sicherungsübereignung
  • Grundpfandrechte (Hypotheken, Grundschuld)
  • Eigentumsvorbehalt gemäß §449 BGB
Personalsicherheiten

Wie auch die Realsicherheiten sind die Personalsicherheiten oft benötigte Mittel zu einer Kreditsicherung. Diese wird als schuldrechtlicher Zahlungsanspruch verstanden, den der Kreditgeber gegenüber einer dritten Person hat. Es kann eine oder mehrere Privatpersonen - in Einzelfällen auch juristische Personen - mit dem eigenen Vermögen für die Verbindlichkeiten eines Schuldners einstehen. In diesem Fall besteht die Verpflichtung der Rückzahlung, wenn der Schuldner zahlungsunfähig ist. Zu diesen Personensicherheiten zählen:

  • Bürgschaft
  • Garantie
  • Schuldbeitritt

In den meisten Fällen wird auch nach Abhängigkeit der Sicherheiten in "Akzessorische Sicherheiten" und "Fiduziarische Sicherheiten" unterschieden. Außerdem gibt es die Möglichkeit sich und seine Angehörigen vor unerwarteten Zahlungsausfällen zu schützen. Dies erfolgt in dem Fall durch eine Restschuldversicherung.

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